Sichere Spielplätze – Spielplatzprüfungen

Als Betreiber von öffentlichen Kinderspielplätzen und Skateanlagen möchten Sie den Nutzern einen risikoarmen Spielplatzbesuch ermöglichen.

Das erreichen Sie durch einwandfrei funktionierende Spielgeräte.

Wir beraten Sie bei der Planung von sicheren Spielplätzen und Skateanlagen, führen Erstabnahmen von Spielgeräten durch und übernehmen die jährlichen Hauptuntersuchungen. Wir erstellen jeweils die Dokumentation mit Bildern, inklusive Vorschlägen zur Mängelbeseitigung. Durch unsere Unterstützung halten Sie nicht nur einen gesunden Spielbetrieb aufrecht und schützen Ihre Investitionen, sondern erfüllen auch die einschlägigen Normvorgaben.

  • Planungsberatung

Sie planen einen Neu- oder Umbau eines Spielplatzes oder Spielgerätes? Sprechen Sie und an, wir unterstützen Sie in der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens!

  • Erstabnahme mit ausführlicher Dokumentation

Bei uns erhalten Sie Erstabnahmen für Spielgeräte und Spielplätze nach Neu- und Umbaumaßnahmen.

  • Jährliche Hauptuntersuchung mit ausführlicher Dokumentation

Spielgeräte und Spielplätze im öffentlichen Bereich (dies betrifft auch Kindergärten, Schulen, Gaststätten, WEGs und Vereine) unterliegen der DIN EN 1176. Diese gibt es seit 1998 und ersetzt die bis dahin gültige DIN 7926. In dieser Norm sind die sicherheitstechnischen Anforderungen an Spielplatzgeräte und Spielplatzböden festgelegt. Seit dem Sommer 2019 ist die aktuelle Fassung der DIN EN 1176:2017 gültig. Alle Spielplatzgeräte, die im öffentlichen Bereich zugänglichen sind, müssen diesen Anforderungen entsprechen.

Des Weiteren unterliegen Betreiber von Spielplätzen und Geräten der Verkehrsicherungspflicht nach §§ 823 ff BGB. Um dieser nachzukommen, müssen Spielplatzbetreiber sicherstellen, dass die Plätze und Geräte u.a. der DIN EN 1176 entsprechen. Diese Norm soll ernsthafte Gefährdungen verhindern und schreibt u.a. eine jährliche Prüfung durch qualifizierte Sachverständige vor. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Beschaffenheit der Geräte und des Platzes der Norm entsprechen.

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Spielplatzeigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die technische Sicherheit auf ihren Anlagen verantwortlich sind. Nach der Spielplatzgerätenorm DIN EN 1176 wird der Aufbau eines Sicherheitsmanagements gefordert. Dazu gehören die regelmäßige Spielplatzkontrolle bzw. Spielplatzprüfung.

Visuelle Routine-Inspektion – kann durch den Einentümer/Betreiber vorgenommen werden
(tägliche bis wöchentlich Spielplatzkontrolle)

  • Erfassen bzw. beseitigen aller offensichtlichen Gefahrenquellen durch z.B. Vandalismus, Witterungseinflüsse oder Benutzung
  • Inspektionsinhalte sind u.a. Sauberkeit der Anlage, Bodenfreiheit, Beschaffenheit der Bodenoberfläche, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, fehlende oder vorstehende Teile, übermäßiger Verschleiß beweglicher Teile, Stabilität der Geräte.
  • Erstellung eines bebilderten Zustands- und Mängelberichtes

Operative Inspektion – kann durch den Eigentümer/Betreiber vorgenommen werden
(Spielplatzkontrolle alle 1-3 Monate oder nach Vorgabe des Herstellers)

  • Detaillierte Inspektion zur Überprüfung der Betriebssicherheit und der Stabilität der Anlage
  • Überprüfung der Verschleißteile
  • Überprüfung der Verbindungsteile, Schrauben und Gelenke
  • Erstellung eines bebilderten Zustands- und Mängelberichtes

Jährliche Hauptinspektion bzw. Spielplatzprüfung

  • Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes der Geräte, Fundamente und Oberflächen und des gesamten Platzes
  • Hauptaugenmerk auf korrekte Umsetzung aller im Laufe des Jahres erbrachten Leistungen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen) bezüglich der Anlagen-Sicherheit
  • Erfassung aller Veränderungen an der Analgen-Sicherheit durch Witterungseinflüsse, Vorliegen von Korrosion oder Verrottung
  • Erstellung eines bebilderten Zustands- und Mängelberichtes

Für weitere Informationen nehmen Sie doch einfach unser Angebot für ein kostenfreies Erstgespräch wahr!

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