Sicherheit am Bau
Als Bauherr sind Sie verpflichtet, die durchzuführenden Arbeiten nach gesetzlichen Vorgaben zu koordinieren.
Das erreichen Sie unter anderem durch die Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen, durch Baustellenordnungen und Alarmpläne.
Wir übernehmen diese Leistungen als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator für Sie. Positiver Nebeneffekt: Sie können sich beruhigt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne
- Baustellenordnungen
- Alarmpläne
- Vorankündigungen
- Unterlage für spätere Arbeiten
- Einweisung der Nachunternehmer
Arbeitsschutz auf Baustellen
Alle Baumaßnahmen sind oftmals komplexe Projekte. Dazu sind in der Regel Bauleitungen, verschiedenste Planungsbüros, Architekten und diverse Gewerke mit Ihren Beschäftigten beauftragt. Auftraggeber ist der „Bauherr“, der die Gesamtverantwortung für die jeweilige Baumaßnahme trägt.
Aus Sicht des Arbeitsschutzes gelten für jeden Arbeitgeber die gleichen Verpflichtungen, die im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beschrieben sind. Wenn mehrere Arbeitgeber (Gewerke) gleichberechtigt die notwendigen Schutzmaßnahmen umsetzen müssen gilt: KOORDINATION
Ziel der 1998 in Kraft getretenen Baustellenverordnung ist, Gefährdungen zu vermeiden und Unfälle zu verhindern. Nach Baustellenverordnung (BaustellV) hat der Auftraggeber für Baustellen („Bauherr“), auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator auf Baustellen (SiGeKo) zu bestellen. Sein umsichtiges und systematisches Vorgehen hilft, den Baubetrieb von kostspieligen Störungen freizuhalten.
Erläuterung des SiGe-Planes Begehungen mit Berichterstellung Erklärung von Mängeln an den Bauherren Begehung und Überprüfung eines Grüstes einer Baustelle